Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Behandlung mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). Entscheidend ist, was Sie mit
Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Kostenübernahme und lassen Sie sich diese im besten Fall schriftlich bestätigen.