Gesetzlich Versicherte


Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie für Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Sie benötigen lediglich Ihre Krankenversicherungskarte. Eine Überweisung durch Ihren Hausarzt ist nicht nötig.

Privatversicherte


Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Behandlung mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). Entscheidend ist, was Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Kostenübernahme und lassen Sie sich diese im besten Fall schriftlich bestätigen.


Beihilfe


Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe ebenfalls die Kosten. Auch hier ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.